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   LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07   

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LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07 (https://dejure.org/2007,5010)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07 (https://dejure.org/2007,5010)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 9 TaBVGa 72/07 (https://dejure.org/2007,5010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 78 S 1 BetrVG, § 103 BetrVG
    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrige Einstellung der Vergütungszahlungen an ein Betriebsratsmitglied als Handlungsansprüche oder Unterlassungsansprüche auslösende Störung der Betriebsratstätigkeit; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Verzugslohn

  • Judicialis

    BetrVG § 78 Satz 1; ; BetrVG § 103; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78 Satz 1 § 103 Abs. 2; ZPO § 935 § 940
    Unbegründeter Eilantrag auf Auszahlung rechtwidrig einbehaltener Vergütung des Betriebsratsmitglieds - fehlende Glaubhaftmachung einer finanziellen Notlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • docplayer.org (Auszüge)

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit, Freistellung ohne Lohnfortzahlung, Einstweilige Verfügung auf Lohnzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lohn nur im absoluten Notfall im Eilverfahren durchsetzbar!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 BV 190/06

    Auch Betriebsrat kann wegen Betrugsversuchs bei Kunden gekündigt werden

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Ihr Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Beteiligten zu 1) zur außerordentlichen Kündigung der Mitarbeiterin A war erstinstanzlich erfolgreich (Beschluss des ArbG Frankfurt am Main vom 14. Febr. 2007 - 7 BV 190/06 - ).

    der Beteiligten zu 2) aufzugeben, dem Betriebsratsmitglied A über den 1. Febr. 2007 hinaus ihre monatliche Bruttovergütung in Höhe von EUR 4.000 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschlussverfahrens 7 BV 190/06 zu zahlen,.

    hilfsweise der Beteiligten zu 2) aufzugeben, es bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschlussverfahrens 7 BV 190/06 zu unterlassen, die Bruttomonatsvergütung des Betriebsratsmitglieds A von monatlich EUR 4.000 ab dem 1. Febr. 2007 einzustellen,.

    Vor allem tat sie es nicht heimlich, sondern benachrichtigte, wie die Vernehmung der Mitarbeiterin B im Verfahren 7 BV 190/06 bestätigt hat, diese durch ein cc-Mail vom 16. Febr. 2006.

  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).

    Bei weniger strengen Anforderungen liefen die einzuhaltenden Regelungen über die Auflösung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere auch § 103 BetrVG, weitgehend leer, da das Arbeitsverhältnis zwar formal fortbestünde, dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitsentgelt für die weitere Arbeitsleistung aber dann bei einer Unzumutbarkeit im Sinne des § 626 BGB versagt würde (BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54).

  • LAG Hamm, 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02

    Anspruch auf Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit; Einstweilige

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit oder eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris).

    Bei einer Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber steht dem Betriebsrat ein Unterlassungs- oder Handlungsanspruch zu (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris).

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit oder eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris).
  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).
  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit oder eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris).
  • LAG Köln, 26.06.2002 - 8 Ta 221/02

    Leistungsverfügung, Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Die Verurteilung zu einer Geldleistung durch eine Leistungsverfügung setzt deshalb eine Notlage des Arbeitnehmers voraus, die dieser bzw. hier der Antragsteller auch glaubhaft zu machen hat (vgl. LAG Köln Beschluss vom 26. Juni 2002 - 8 Ta 221/02 - LAGE § 935 ZPO 2002 Nr. 1; LAG Bremen Beschluss vom 5. Dez. 1997 - 4 Sa 258/97 - LAGE § 705 BGB Nr. 3).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).
  • LAG Bremen, 05.12.1997 - 4 Sa 258/97

    Aktive und passive Beteiligtenfähigkeit einer BGB-Außengesellschaft;

    Auszug aus LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
    Die Verurteilung zu einer Geldleistung durch eine Leistungsverfügung setzt deshalb eine Notlage des Arbeitnehmers voraus, die dieser bzw. hier der Antragsteller auch glaubhaft zu machen hat (vgl. LAG Köln Beschluss vom 26. Juni 2002 - 8 Ta 221/02 - LAGE § 935 ZPO 2002 Nr. 1; LAG Bremen Beschluss vom 5. Dez. 1997 - 4 Sa 258/97 - LAGE § 705 BGB Nr. 3).
  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit, eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris) oder die Suspendierung ohne Vergütung während des Verfahrens nach § 103 BetrVG (Hess. LAG Beschluss vom 3. Mai 2007 - 9 TaBVGa 72/07 - Juris).
  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

    Dies gilt etwa für den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 15 KSchG, 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG verletzende Kündigungen (LAG Hamm 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris, zu B II 1 b; Hess. LAG 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07 - AE 2007/331; GK-BetrVG-Kreutz a. a. O. § 78 Rn. 33; entsprechend für rechtswidrige Versetzungen BAG 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95/240, zu B II 1 c aa).
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